Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt weiterhin: "Gemeinsamer Sport, Sportfeste und andere Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich untersagt". Allerdings lässt der Rückgang der Infektionszahlen in den letzten Wochen hoffen, dass wir vielleicht nach den Osterferien, vielleicht sogar bereits im kommenden Monat März, wieder gemeinsam Vereinssport betreiben können. Genaues lässt sich leider noch nicht vorhersagen. Bund und Länder wollen sich am 3. März zu möglichen Lockerungen erneut beraten. Unsere Vereinsverantwortlichen und Übungsleiter stehen jedenfalls bereit und hoffen, dass es bald wieder losgehen kann.
Einige unserer Mitglieder werden sich vielleicht fragen, ob sie anteilige Vereinsbeiträge für ausgefallene Übungsstunden zurückerhalten können.
Dieses Thema betrifft nahezu alle Vereine, so dass im Internet diverse Stellungnahmen dazu zu finden sind. Beispielhaft sei hier auf die Seite "Deutsches Ehrenamt" verwiesen. Hier wird unter der Überschrift "GELD ZURÜCK FÜR NICHT ERBRACHTE LEISTUNGEN" folgendes ausgeführt: "Viele gemeinnützige Vereine sind deshalb in großer Sorge und fürchten um ihr Fortbestehen. Dabei ist hier die rechtliche Situation in der Regel eine andere: Ein Verein ist kein Fitnessstudio und der Mitgliedsbeitrag stellt kein Entgelt für ein bestimmtes Leistungsangebot dar. Er dient allein dem satzungsgemäßen Vereinszweck und ist an keine Gegenleistung gekoppelt. Daher muss er auch bei vorübergehend ruhender Vereinsaktivität nicht erstattet werden ...".
Andere Experten gehen sogar noch einen Schritt weiter. Sie warnen die Vereine ausdrücklich vor einer Beitragssenkung oder Rückerstattung, weil dann der Verlust der Gemeinnützigkeit droht. Siehe hierzu einen Artikel aus dem Göttinger Tageblatt. Aus alledem folgt: Unsere Satzung räumt dem Vereinsvorstand keine Möglichkeit ein, Vereinsbeiträge zu senken oder aufgrund ausgefallener Übungsstunden zu erstatten. Wir können unsere Mitglieder nur bitten, bei der Stange zu bleiben und intensiv unsere Angebote zu nutzen, wenn es wieder möglich ist.
Bis dahin: bleibt gesund!