TuS Jahn

Turn- und Sportverein Jahn 1891 e. V. Lüdenscheid

Sportbetrieb nach den Sommerferien

Unser Vereinsvorstand und unsere Übungsleiter/innen freuen sich, nach den Sommerferien wieder gemeinsam mit Euch Sport treiben zu können. Die Freude an der Bewegung wird sicher dazu beitragen, dass wir psychisch und physisch gestärkt werden und gesund bleiben. Der Gesunderhaltung dienen in diesen schwierigen Zeiten allerdings auch einige Verhaltensregeln und Hygienestandards auf die nachstehend eingegangen werden soll. Bitte seht Euch alles genau an und verinnerlicht Euch diese Regeln, die leider, aber unvermeidlich, zu gewissen Einschränkungen bei unserer Sportausübung führen werden.

Zur Hervorhebung und Ergänzung des Hygienekonzepts der Stadt Lüdenscheid, das hier am Ende dieses Beitrags veröffentlicht wird, wollen wir zunächst einige wichtige Punkte herausstellen:

  • Zu Voranmeldungen, z. B. per WhatsApp, Mail etc., wird angeraten.
  • Beim Betreten und Verlassen der Turnhalle ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen (bitte das Mitbringen nicht vergessen!).
  • Die Teilnehmer sollten nacheinander und mit Abstand die Halle betreten.
  • Die Umkleiden dürfen mit bis zu 10 Personen benutzt werden, wobei es ist sinnvoller ist, in Sportkleidung zu erscheinen.
  • Es dürfen max. 30 Personen in der Halle anwesend sein, wobei der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten ist (29 Teilnehmer und 1 Übungsleiter). Größere Gruppen werden ggf. aufgeteilt auf zwei Teilgruppen, die in zweiwöchigem Rhythmus kommen.
  • Jede Gruppe soll 10 Minuten eher aufhören und die folgende Gruppe 10 Minuten später anfangen, damit die Halle gut gelüftet werden kann, die Geräte etc. desinfiziert werden können und sich die Gruppen nicht treffen.
  • Materialien und Geräte müssen vor und nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Desinfektionsmittel stellt der Verein. Somit kann jeder Teilnehmer sein Gerät kurz selbst desinfizieren.
  • Teilnehmer mit den bekannten Symptomen, wie Fieber, Schnupfen, Husten o.ä. sollen natürlich nicht teilnehmen. Ohnehin sollte jeder, der sich krank fühlt, auch nicht zum Sport kommen!
  • Da Teilnehmerlisten ausgefüllt werden müssen, sorgt bitte dafür, dass der Verein stets Eure aktuellen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, evtl. E-Mail-Adresse) hat.

Weitere Einschränkungen und Verhaltensmaßnahmen erfahrt Ihr durch den/die Übungsleiter/in und Beschilderungen in den Turnhallen. So ist noch nicht bekannt, ab wann und in welchen Turnhallen die Duschen genutzt werden können. Bitte beachtet auch die allgemein gültigen Hygieneregeln, die hier nicht explizit aufgeführt sind, wie z. B. das gründliche Händewaschen und die Benutzung der in den Turnhallen festinstallierten Hygienespender. Jeder hat eine hohe Verantwortung, sowohl sich selbst zu schützen als auch andere, falls man sich - vielleicht unwissentlich - infiziert hat.

Das alles soll Euch die Freude am Sport im Verein nicht nehmen. Wir sind sicher, dass die Verhaltensregeln nach einer kurzen Eingewöhnungszeit "in Fleisch und Blut übergehen" werden. Bleibt gesund!

Hier nun das Hygienekonzept der Stadt Lüdenscheid:

Stadt Lüdenscheid
Fachdienst Schule und Sport

Allgemeines Hygienekonzept Sport

Öffnung der Umkleiden, Toiletten und Duschanlagen in den Sporthallen der Stadt Lüdenscheid.

Vorbemerkungen:

Mit Veröffentlichung der Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 15.07.2020 und den entsprechenden Lockerungen, wird den Sportvereinen ermöglicht, in den Trainings-, Wettkampf- und Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen zurückzukehren.

Ziel ist hier die Freigabe der kompletten Sportinfrastruktur in den Lüdenscheider Turn- und Sporthallen. Diese umfasst die schon frei gegebenen Sportflächen, Umkleiden, Duschen und Toilettenanlagen.

Um hier einen verantwortungsbewussten Plan zur Wiederaufnahme des Trainings-, Wettkampf- und Spielbetriebs zu gewährleisten, soll das nachfolgende Schutz- und Hygienekonzept Anwendung finden.

Über allem steht die Gesundheit aller Teilnehmenden am Trainings-Wettkampf- und Spielbetrieb, diese gilt es stets zu schützen. Eine Eindämmung des Infektionsgeschehens in Lüdenscheid ist eine gemeinschaftliche Aufgabe.

Trainingseinheiten und der Spielbetrieb können nur dann abgehalten werden, wenn kein akuter Vorfall bzw. der Verdacht einer Infektion an SARS-CoV-2 bekannt ist. Sobald ein Mitglied einer Trainingsgruppe oder Mannschaft einen begründeten Verdacht aufweist oder gar infiziert ist, muss eine Teilnahme am Trainingsbetrieb einerseits rückverfolgt und ggf. eingestellt werden.

Das übergeordnete Ziel ist die sofortige Wiederaufnahme des Trainings-, Wettkampf- und Spielbetriebs in allen Sportarten. Neben dem Start der offiziellen Spielsaison 2020/2021 Anfang September 2020 soll die Durchführung von Trainings- und Freundschaftsspielen ab sofort möglich sein. Der Wettkampfbetrieb ist, auf Grundlage des Trainings-betriebs, das zentrale Element dieser Sportarten und muss zwingend wieder durchführbar sein, um eine künftige Welle an Vereinsaustritten (sowie der daraus entstehenden finanziellen wie auch gesellschaftlichen Belastung) und Verletzungen aufgrund der spezifischen physiologischen Anforderungen aktiv verhindern zu können.

Es muss allen Aktiven und Vereinen bewusst sein, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs für die o.g. Sportarten noch mehr individuelle Verantwortung für den Einzelnen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Pandemie bedeutet. Dies beinhaltet u.a. weiterhin ein vorbildliches Verhalten bei der Selbstbeschränkung der privaten Kontakte sowie eine strikte Einhaltung/Umsetzung zur Ausübung des Sports gemäß den Vorgaben der Behörden.

Der Sport in Lüdenscheid hat es zu einem großen Teil selbst in der Hand, dass alle Teilnehmenden möglichst gesund durch diese Krise kommen und die aktuellen Regelungen im Sportbetrieb im Verein langfristig Bestand haben. Trotz der in diesem Konzept vorgegebenen Regeln besteht jederzeit ein Restrisiko, welches nicht eliminiert werden kann.
Die Vereine entscheiden in eigener Verantwortung, ob oder wann sie ein angepasstes Sportangebot anbieten können und wollen. Die Vereine sind verantwortlich, dass zwingend die Vorgaben des Schutz- und Hygienekonzepts eingehalten werden, insbesondere die erforderlichen Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen und Dokumentationspflichten sowie sonstige relevante Vorkehrungen.

Die Sportler*innen entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wann sie das Angebot ihres Vereins wahrnehmen wollen. Bei einer Teilnahme verpflichten sie sich zur Einhaltung der Vorgaben. Wesentliche Ziele der zu veranlassenden Schutzmaßnahmen bleiben die Reduzierung von Kontakten, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenzahl, die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen sowie die ausreichende Belüftung im geschlossenen Raum. Aushänge zu den Abstands- und Hygieneregeln sind gut sichtbar anzubringen.

Das Schutz- und Hygienekonzept für die Sportstätten der Stadt Lüdenscheid umfasst im Wesentlichen acht Punkte:

1. Dokumentationspflicht
2. Einhaltung der Abstandsregelungen
3. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
4. Desinfektion
5. Vorgehen bei einem Infektionsfall
6. Allgemeine Verhaltensregeln
7. Einschränkungen für Begleitpersonen & Zuschauende
8. Kommunikation

1. Dokumentationspflicht

Alle Vereine müssen zu jeder Zeit (bei jeder Trainingseinheit, bei jedem Spiel und bei jeder anderen Form der Sportausübung) die Anwesenheit der am Sportbetrieb Teilnehmenden dokumentieren. Diese Regelung gilt ausschließlich für die am Sportbetrieb aktiv beteiligten Teilnehmenden:

• Spieler*innen

• Trainer*innen

• Schiedsrichter*innen / Kampfrichter*innen

• Zeitnehmer*innen

• andere für den Spielbetrieb notwendige Personen

Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten:

• Vor- und Familienname

• Telefonnummer

• E-Mail-Adresse und vollständige Anschrift

Die Anwesenheitsdokumentation ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider*in im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation im Sinne der DSGVO zu löschen oder zu vernichten. Neben der analogen Anwesenheitsdokumentation ist auch eine digitale Dokumentation möglich. Für die Erstellung der Teilnehmendenlisten zeichnen die folgenden Personen/Organisationenverantwortlich:

Für Trainingseinheiten ist der/die zuständige Trainer*in oder Übungsleiter*in für die Dokumentation der Teilnehmenden der eigenen Mannschaft verantwortlich. Sofern Sportvereine über Corona- oder Hygienebeauftragte verfügen, sind diese für die Dokumentation der Teilnehmenden verantwortlich.

Bei Freundschaftsspielen und Meisterschaftsspielen trägt der jeweilige Heimverein die Verantwortung zur Erstellung der Teilnehmerlisten (auch für die Teilnehmenden der Gastmannschaft). Die lückenlose Erfassung eines Spielberichts (elektronisch oder in Papierform) ist für die Dokumentation der am Spiel(tag) beteiligten Personen ausreichend.

Bei Turnieren zeichnet sich der ausrichtende Verein für die Dokumentation der Teilnehmenden verantwortlich. Mannschaftslisten der Gastvereine müssen zwingend vor dem Turnier eingeholt werden.

2. Einhaltung der Abstandsregelungen

Die Abstandsregelung von 1,5 Metern ist zu jeder Zeit (Ausnahme: während der Sportausübung selbst) einzuhalten. Das bedeutet: Beim Betreten der Sporthalle, in der Kabine, vor dem Training oder Spiel, nach dem Training oder Spiel sowie beim Verlassen der Sporthalle müssen die 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden. Ein- und Ausgänge sollten, soweit möglich, unbedingt getrennt werden.

3. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen, in gedeckten Sportanlagen und ähnlichen der Sportausübung dienenden Räumen, außer während der Sportausübung.

Das bedeutet: Beim Betreten der Sporthalle, in der Kabine, vor dem Training oder Spiel, nach dem Training oder Spiel sowie beim Verlassen der Sporthalle muss eine Mund-Nasen-Bedeckung von allen aktiven Teilnehmenden getragen werden.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht für folgende Personen:

• Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr

• Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung
keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

4. Desinfektion

Allen Sportvereinen wird, in Abstimmung mit der Stadt Lüdenscheid, ein (möglichst) kontaktlos bedienbarer Desinfektionsspender im Eingangsbereich der Sporthallen zur weiteren Verminderung einer Kontamination zur Verfügung gestellt. Die Desinfektion der Spielgeräte regelt jeder Fachverband individuell.

5. Vorgehen bei einem Infektionsfall

Sofern ein akuter Vorfall bzw. Verdacht einer Infektion an SARS-CoV-2 bekannt wird, wird das zuständige Gesundheitsamt im jeweiligen Bezirk auf Grundlage eines Erhebungsbogens weitere potenziell Infizierte kontaktieren. Im Fall eines positiven SARS-CoV-2-Befunds innerhalb einer seiner Mannschaften muss der jeweilig betroffene Verein eine sofortige Meldung an seinen zuständigen Fachverband machen. Auf Verlangen der zuständigen Behörden ist zudem unverzüglich die Anwesenheitsdokumentation auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider*in im Sinne des Infektionsschutz- gesetzes war.

Alle weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung von Quarantäne o.ä., sind vom zuständigen Gesundheitsamt abzuwarten. Der weitere Umgang mit von Infektion an SARS-CoV-2 betroffenen Mannschaften wird in den Durchführungsbestimmungen der Fach-verbände für die Saison 2020/2021 geregelt.

6. Allgemeine Verhaltensregeln

▪ Der Sportbetrieb für Mannschafts- und Gruppensport ist in festen Trainingsgruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams abzuhalten.

▪ Alleinige Anreise – nach Möglichkeit keine Fahrgemeinschaften bilden! Sofern die Anreise der Teilnehmenden zum Training mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt, müssen die geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden.

▪ Duschen und Umkleiden dürfen genutzt werden. Beim Zugang und Aufenthalt in den Kabinen gilt, nach Möglichkeit den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Diese ist beim Duschen abzulegen.

▪ In den Duschen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein (je nach räumlicher Voraussetzung dürfen nicht alle Duscheinheiten gleichzeitig genutzt
werden, um die Mindestabstände einhalten zu können).

▪ Möglichst bereits umgezogen anreisen, um die Aufenthaltszeit in den Umkleidekabinen zu verringern.

▪ Nach Beendigung der Vorbereitung die Umkleidekabinen schnellstmöglich zur Erwärmung verlassen.

▪ Regelmäßiges, ausgiebiges Lüften der Umkleidekabinen.

▪ Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen und Ersatzspieler*innen müssen die Abstandsregelung von 1,5 Metern einhalten. Je nach räumlicher Voraussetzung müssen weitere Auswechselbänke von den Heimvereinen zur Verfügung gestellt werden.

▪ Persönliche Trinkflasche für jede/n Spieler*in.

▪ Für das Training gilt: Ausreichende Anzahl an Bällen –Bälle sind bei Austausch zu desinfizieren.

▪ Überflüssigen Kontakt im Trainings- und Spielbetrieb (z.B. nahes Herantreten, Diskutieren, Flachsen) unterlassen.

▪ Beim Kabinengang in der Halbzeit ist die Abstandsregelung zu beachten – die Halbzeitpause kann auch auf dem Spielfeld durchgeführt werden.

▪ Zügiges Verlassen der Sporthalle nach der Veranstaltung - unnötiger Aufenthalt im Anschluss an das Training oder Spiel ist zu vermeiden.

▪ Frühzeitige Anreise weiterer Mannschaften zum Anschlussspiel, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

▪ Unnötigen Körperkontakt während des Trainings unterlassen- kontaktlose Begrüßungs- und Verabschiedungsgesten.

▪ Dezente Kommunikation - keine Teamkreise bilden.

7. Einschränkungen für Begleitpersonen & Zuschauende

Die Anwesenheit von anderen Personengruppen (bspw. Eltern, Großeltern, Freunde, Begleitpersonen jeglicher Art) als die Teilnehmenden bei Trainingseinheiten und Freundschaftsspielen sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Das Hinbringen und Abholen von Teilnehmenden ist unter Einhaltung der Vorgaben (Abstandsregelung, Mund-Nase-Bedeckung und Dokumentationspflicht) erlaubt.

Für den Wettkampfbetrieb (Meisterschaftsspiele und Leistungsturniere) sind Zuschauer*innen erlaubt, sofern die Abstandsregelung, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung und die Dokumentationspflicht vom Heimverein sowie den Zuschauenden selbst eingehalten wird.

Daraus folgt, dass die Auslastung der Zuschauertribünen in den Sporthallen nur soweit ausgenutzt werden kann, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Zuschauer*innen gewährleistet werden kann. Sofern ein Verein die Einhaltung der Abstandsregelung nicht mehr gewährleisten kann, Zuschauende das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nicht einhalten und der Dokumentationspflicht nicht nachgekommen wird, darf er Zuschauenden (auch von der Gastmannschaft) den Zutritt zur Halle untersagen oder der Halle verweisen.

8. Kommunikation

Alle Vereine müssen ihren Mitgliedern das vorliegende Schutz- und Hygienekonzept zur Verfügung stellen. Sämtliche Hygienemaßnahmen und Regelungen sind an alle Mitglieder, Teilnehmende, Übungsleiter*innen/Trainer*innen und Mitarbeiter*innen kommuniziert:

• per E-Mail

• über die Website und die Social-Media-Kanäle

• per Aushang an den Sportstätten

Die Verantwortlichen sind verpflichtet, vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts hinzuweisen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen. Darüber hinaus werden alle Vereine dazu angehalten, in Abstimmung mit der Stadt Lüdenscheid eine Ausschilderung in den Sporthallen vorzunehmen. Hierfür können die vorgefertigten Schilder in der Anlage genutzt werden. Die Sportfachverbände empfehlen allen Sportlern die „Corona-Warn-App“ der Bundesregierung zu nutzen, um Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen.

Bei allgemeinen Fragen zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts können Anfragen an die jeweils zuständigen Fachverbände oder den Landessportbund NRW geschickt werden.